23.11.20213G-Regelung im ÖPNV ab Mittwoch
Für den Öffentlichen Nahverkehr haben Bundestag und Bundesrat schärfere Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen: Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt für alle Fahrgäste demnach in öffentlichen Verkehrsmitteln die sogenannte 3G-Regel. Das bedeutet, mitfahren können Fahrgäste in vlexx-Zügen nur noch, wenn sie geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden alt sein. Ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen sowie Kinder unter sechs Jahren. Ebenfalls gilt die Ausnahmeregelung für Kindergartenkinder über sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Sobald detaillierte Informationen vorliegen, informieren wir auf unserer Webseite.
Fahrgäste sollten beachten, dass weiterhin eine Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske) in allen vlexx-Zügen gilt.
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